Moinsen
VX_Frank hat geschrieben:
Meikel hat geschrieben:Nur kennen die PI's anscheinend nicht alle die aktuelle Rechtslage
Wo steht das denn?
Verkehrsblatt 15/2019
VX_Frank hat geschrieben:
Meikel hat geschrieben:Es gibt zur Zeit keinen technischen zwingenden Grund für die Aufhebung.
Aber auch keinen plausiblen Grund für die Reifenbindung nur in Deutschland und auch nur in bestimmten Baujahren.
Eine Anpassung an EU Richtlinien. (So lese ich das aus den ganzen Informationen zumindest heraus)
Alle Zweiräder mit ECE Zulassung sind ja hiervon nicht betroffen, im Gegenteil. Da wird die Hersteller-Reifenbindung sogar aufgehoben.
Die Problematik wurde damit schön auf die rechtliche Ebene verschoben, technisch gesehen ist das Ganze unsinnig.
Bei den "alten" Mopeten, wo die Reifen mehr können als das Fahrwerk, muß das ohne praktische Prüfung abgenommen werden.
Bei den "neuen", wo teilweise explizit für die Mopete ein Reifen vom Hersteller entwickelt und vorgeschrieben ist,
sagt der Gesetzgeber das die Reifenbindung da nicht mehr notwendig ist.
DAS ist für mich ein Amtsschimmel par excellence
VX_Frank hat geschrieben:
Meikel hat geschrieben: Die Rechtslage ist einfach dämlich und nicht so einfach zu verstehen.
Wie läßt sich das mit EU-Recht vereinbaren?
Siehe 2. Antwort.
Es werden alle alten Mopeten diskriminiert und das einfach über die Kosten, die den Halter auferlegt werden.
Da keine richtige Lobby vorhanden ist, kommen die damit durch und es werden bestimmt noch lustigere Dinge, Bezug auf Lärmemissionen, auf uns zukommen.