Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

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Middach
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#31 Beitrag von Middach » Mi Jul 01, 2020 21:52

Also ich bin jetzt erstmal etwas verwirrt.

In meinen Papieren steht bei
15.1: 110/80V18V240TL
15.2: 160/70VB17V240TL

und unten drunter:
Ausn.:Auch Mischbereif*Fabr-Schild in FZ-Mitte*Reifenfabrikatsbindung Gem Betriebserlaunis beachten

Das soll jetzt was heißen?

Darf ich den BT 31 einfach drauf machen oder muss ich eintragen?

Darf der BT 31 vorne und hinten noch der BT 023 drauf haben, der ist nämlich erst 1000 km alt?

Im Brief steht nicht weiter zum Thema Reifen nur EG Typgenehmigung F725**

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MartinVe71
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#32 Beitrag von MartinVe71 » Do Jul 02, 2020 05:31

@Middach
Die Obrigkeit ist sich da wohl noch nicht so ganz einig...

Das Regelwerk sagt aus, dass du Reifen bis Produktionsdatum 2019 noch wie die ganze Zeit mit Unbedenklichkeitsbescheinigung fahren darfst.

Ab Produktionsdatum 2020 müssen sie eingetragen werden. Grundlage dafür ist wohl die Unbedenklichkeitsbescheinigung. [smilie=1hammer.gif]
Der TÜVler schaut also nur, dass sie richtig montiert sind. Was will er auch anderes machen :roll:

Laut einem TÜVler im Bandit Forum gibt es aber wohl eine Arbeitsanweisung, die alles wieder auf Stand 2019 zurücksetzt, also weiterhin auch mit Reifen aus 2020 mit UB.
Schriftlich und offiziell habe ich da aber noch nichts in Händen, und wie es die Rennleitung bei einer Kontrolle handhabt, weiß auch noch niemand.
Denn es bringt ja nichts, wenn der TÜV dich durchwinkt, und in der Kontrolle bekommst du dann ein Ticket.

Sollte ich irgendwo mal eine Motorradkontrolle sehen, werde ich da mal bewusst reinfahren und fragen. :muhaha: :pfeif:

Das gilt auch auch alles nur für unsere G so, und auch nur ohne Sondereintragungen.
Gruß
Martin

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VOODOO
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#33 Beitrag von VOODOO » Fr Jul 03, 2020 00:32

Im Schein sind Diagonal / BiasBelted Reifen (V / VB) eingetragen.
aktuelles Bsp wäre der Metzeler Lasertec Front und Rear.

Der T31 ist ein Radial-Reifen (ZR), darf nach TÜV-Meinung nicht ohne Eintragung gefahren werden. Prüfer anderer Organisationen gehen nach der Übergangsregelung und winken ihn durch die HU.

Nach der Klarstellung, die IVM und/oder BVDM erwirkt haben, dürfen Radial-Reifen nicht ohne Eintragung gefahren werden, weil es sich dabei genauso um eine "Bauart-Änderung" handelt wie ein Wechsel von 160er auf 170er Reifenbreite oder auch Querschnittsänderung.

TÜV-Nord-Prüfer berufen sich teilweise darauf und erteilen trotz Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung und Übergangsregelung KEINE HU-Plakette wegen der Bauart-Änderung.

Bei Bridgestone gab es zwei Freigaben:
eine für BT020 / BT021 / BT023
eine für BT023 / T30 / T30EVO / T31
Mischen ist nur von aufgelisteten Typen innerhalb einer Freigabe erlaubt, BT020 und T30 bspw. nicht.

Mischbereifung im Schein bezieht sich scheinbar auf die Verwendung von zB Metzelers "ME33 Laser" zusammen mit "ME55A Metronic". Profil und Bezeichnung sind ja unterschiedlich. Ob das auch noch für andere Hersteller-Kombis gelten könnte, weiß ich nicht.

Reifenfabrikatsbindung nach Betriebserlaubnis heißt....
Alle (Diagonal-) Reifen, die in der KBA-Unterlage von SUZUKI hinterlegt sind, dürfen gefahren werden. Alle anderen sind per Einzelabnahme einzutragen.

F725** ist die Typenkennung beim KBA (=Typ F725 Nachtrag 2 > Bauserie 2 ab FIN GV74A104870), ist somit KEINE EG-Betriebserlaubnis/EBE sondern eine vom KBA erteilte BE oder ABE.
Bernd
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#34 Beitrag von Gardan » Fr Jul 03, 2020 08:14

Moin,

also in meinem Schein sind eingetragen:
  • die Gimbel Verkleidung
    die hohe MRA Scheibe
    die Spiegler Leitungen
    der LSL Lenker
    Ist also noch Platz für Reifeneintragung. Ich habe vor 10 Jahren mit dem Z6 angefangen. War ein guter haltbarer Schlappen, und gibts Heute noch.
    Der T31 ist besser, und den wird es auch noch in 10 Jahren geben. Ob ich in 10 Jahren ( mit fast 70 ) noch fahre-keine Ahnung. Also ist für mich
    eine einzelne Reifeneintragung für den beschriebenen Zeitraum durchaus tragbar. Oder auch 2, wenn noch was tolleres um die Ecke kommt...

    Volker

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#35 Beitrag von VOODOO » Fr Jul 03, 2020 14:21

Z6 leider nur noch hinten, vorn gibbet nur noch Z8 oder Z8i

Die Freigabe zum Z8/Z6 wurde schon zurück gezogen. Eintragen ist somit schwierig.
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#36 Beitrag von Gardan » Fr Jul 03, 2020 15:16

Grummel.....

Ich will den ollen Z6 doch gar nicht mehr fahren. Aber Heute den T31 eingetragen, hält das doch 10 Jahre...

10 Jahre !!! In 10 Jahren diskutieren wir, wie man die G auf E-Antrieb umbaut :]
Oder wir fliegen mit zerdrückten Coladosen und Bananenschalen ( das war für die Kino-Fraktion )

Volker

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#37 Beitrag von VX_Frank » Fr Jul 03, 2020 21:29

VOODOO hat geschrieben: Fr Jul 03, 2020 00:32 Mischbereifung im Schein bezieht sich scheinbar auf die Verwendung von zB Metzelers "ME33 Laser" zusammen mit "ME55A Metronic". Profil und Bezeichnung sind ja unterschiedlich.
Die gesetzliche Definition von Mischbereifung bezieht sich nur auf die Bauform.
diagonal oder radial
Der Reifen Hersteller oder gar der Typ spielt dabei keine Rolle.
Das ME 33 + 55 unterschiedliche Profile haben ist doch normal.
Ich kenne keine Reifen die vorn und hinten gleich sind, außer vielleicht bei Oldtimern.
Und dem Namen dürfen die Hersteller sicher frei wählen.
ME33 / ME55A
→ diagonal / BiasBelted bzw. Gürtelreifen (Vorstufe zum Radialreifen)

Vielleicht kann man sich auf die eingetragene Mischbereifung berufen,
wenn der TÜV meint das radial eingetragen werden muss?

Gruß, Frank

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#38 Beitrag von poolfoot » Fr Jul 03, 2020 22:52

Je mehr ihr jetzt berichtet, umso unverständlicher wird das für mich. Bin jetzt echt froh, keine Reifenbindung mehr zu haben und einen 17" vorn und den 180er hinten eingetragen zu haben. Aber ich habe so das Gefühl das ich keine Original-Grösse mehr fahren kann.
@Gardan, wenn der Schein nicht mehr ausreicht, bekommt man da noch einen "Anhang" dran gehängt, da geht noch einiges drauf.
Ich werde jetzt auch meine ganzen ABE´s eintragen lassen, muss sonst immer mit Koffern fahren.
Schönen Abend noch, Poolfoot
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#39 Beitrag von Meikel » Sa Jul 04, 2020 10:24

Mit geht es ähnlich.
Auch ich muß mich hiermit nicht mehr beschäftigen.
Ich fahre aber die Original Reifendimensionen.
Bei mir ist die Reifenbindung sogar in Verbindung mit 90 KW ausgetragen.
Ja, früher war alles einfacher und besser :muhaha:
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Doping für die G ?
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#40 Beitrag von poolfoot » Sa Jul 04, 2020 17:00

Ja, ist ein gutes Gefühl nur auf die Zahlen der Reifen schauen zu müssen. Früher war nicht alles besser, aber vieles einfacher.
Schönes WE wünscht Poolfoot
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#41 Beitrag von dieterpapa » Sa Jul 04, 2020 18:52

Moin,

Radialreifen waren doch von Suzuki schon original freigegeben.

https://motorrad-app.suzuki.de/download ... ben/57.pdf

LG Dieter
Der Käpt'n segelt mit dem Windjammer um die Welt

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#42 Beitrag von Meikel » Sa Jul 04, 2020 21:27

Das Suzuki die diese Freigabe erteilt, wäre für mich ein Grund dem TÜV zu widersprechen.
Damit ist deren Argumentation irgendwie nicht plausibel.

Aber der Hintergrund für diese Aktion ist ja wahrscheinlich eher ein finanzieller........
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#43 Beitrag von VOODOO » Sa Jul 04, 2020 23:07

Die Freigabe könnte die Argumentation unterstützen, ZR-Reifen anstelle der V/VB-Reifen bei der Reifengröße eintragen zu lassen, so daß alle Reifen der passenden Größe ohne Zusatz oder Freigabe fahren zu dürfen.

Tja, der TÜV macht doch fast alles, um aus jedem Kraftfahrer Geld zu quetschen.
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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#44 Beitrag von Hermann » So Aug 02, 2020 15:19

Hallo zusammen,

habe mit meinem freundlichen gesprochen, am 14.08 Termin mit Moped, Brief und Schein,

kommt alles raus ausser Größe und V , dann wird Eingetragen!!!!

Reifen eines Herstellers vorne und Hinten,

werde wohl wieder auf Z6/Z8 umsteigen.

Grüßle vom Bodensee
Gebt mir ein Streichholz und
ich lasse die Hexen tanzen.

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Re: Neue Bereifungspaarung gestzliche Grundlage

#45 Beitrag von Meikel » So Aug 02, 2020 16:49

Moinsen Hermann
Schön dass das bei euch noch möglich ist.
Bei hier im Norden lässt sich keiner mehr darauf ein.
Lässt die auch gleich die aktuellen Reifengrößen eintragen.

110/80 - 18 M/C 58V TL
160/70 B 17 M/C 73V TL

Damit kannst dann jeden Reifen in dieser Dimension fahren :wink:

Damit würde ich gleich auf Roadsmart 3 umsteigen :pfeif:
MEIKEL

FAHR´N ????

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